Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version: 22. Mai 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen in der Informationstechnologie und Softwareentwicklung von JLE Systems - Ing. Julian Lamplmair.
1. Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, Lieferungen und Angebote, die Ing. Julian Lamplmair (im Folgenden "Auftragnehmer" oder "JLE Systems" genannt) erbringt.
1.2 Vertragspartner ist:
JLE Systems – Ing. Julian Lamplmair
Reitern 21/2
4213 Unterweitersdorf
Österreich
(Einzelunternehmen, nicht im Firmenbuch eingetragen)
1.3 Kunden: Das Angebot richtet sich an Unternehmer und Verbraucher.
- Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt (i.S.d. § 1 UGB).
- Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft abschließt, das nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört (i.S.d. § 1 KSchG).
Soweit in diesen AGB für Unternehmer und Verbraucher unterschiedliche Regelungen gelten, wird dies an der jeweiligen Stelle ausdrücklich hervorgehoben. Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen; abweichende Regelungen dieser AGB gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
1.4 Form: Der Begriff "schriftlich" in diesen AGB umfasst auch die Kommunikation per E-Mail, sofern keine strengere Form (z. B. Unterschriftlichkeit) gesetzlich vorgeschrieben ist.
1.5 Rangfolge: Individuelle Vertragsabreden (z. B. im Angebot, Kostenvoranschlag oder in "Ergänzenden Vereinbarungen") haben Vorrang vor diesen AGB.
1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
2.3 Die Angaben in Kostenvoranschlägen basieren auf den Angaben des Kunden. Sollten sich nach Auftragserteilung Änderungen ergeben (Change Requests), die den Leistungsumfang beeinflussen, wird der Auftragnehmer den Kunden über den geschätzten Mehraufwand informieren. Die Umsetzung der Änderungen erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe des Mehraufwands durch den Kunden.
3. Leistungsumfang und Entgelt
3.1 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.2 Basis der Verrechnung ist der tatsächliche Arbeitsaufwand bzw. das vereinbarte Pauschalhonorar. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Kleinunternehmer-Regelung: Die Rechnungslegung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer, da der Auftragnehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) steuerbefreit ist. Alle genannten Beträge verstehen sich somit als Endbeträge.
3.4 Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
- Zahlungsarten: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Optional kann – sofern angeboten – eine Online-Zahlung über einen externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) gewählt werden. Für bestimmte Leistungen (z. B. SaaS- / Abonnement-Modelle), sofern angeboten, kann die Online-Zahlung über den Zahlungsdienstleister Voraussetzung sein. In diesem Fall erfolgt die Zahlung über eine vom Zahlungsdienstleister bereitgestellte (gehostete) Zahlungsseite; es gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
- Bankspesen / Gebühren: Etwaige Entgelte und Spesen, die durch das Kreditinstitut oder den Zahlungsdienstleister des Kunden (z. B. Überweisungs-, Umrechnungs-, Karten- oder Transaktionsentgelte) erhoben werden, trägt der Kunde. Eigene Entgelte des Auftragnehmers werden dadurch nicht erhöht.
3.5 Zahlungsverzug:
- Gegenüber Unternehmern (B2B): Es gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, als Entschädigung für Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von 40,00 EUR gemäß § 458 UGB zu fordern. Für Betreibungskosten, die diesen Pauschalbetrag übersteigen, gilt § 1333 Abs. 2 ABGB.
- Gegenüber Verbrauchern (B2C): Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB (4 % p.a.).
3.6 Aufrechnungsverbot (B2B): Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.7 Spezifische Regelung für hardwarenahe Software und Automatisierung: Bei Dienstleistungen, die die Steuerung physischer Hardware, Automatisierungstechnik oder elektronischer Systeme umfassen (z. B. IoT, Gebäudeautomation, eingebettete Systeme), erbringt der Auftragnehmer ausschließlich Leistungen der Softwareentwicklung und Logikimplementierung. Die elektrotechnische Installation, Verkabelung, Absicherung sowie die Bereitstellung und Prüfung der Hardware sind nicht Teil des Leistungsumfangs und obliegen vollumfänglich dem Kunden bzw. dessen beauftragten Fachkräften.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugangsdaten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
4.2 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen (z. B. fehlende Server-Zugänge, nicht gelieferte Testdaten), gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen sowie Mehraufwand führen.
4.3 Hardware-Sicherheit: Der Kunde garantiert, dass die zu steuernde Anlage über autarke, hardwarebasierte Sicherheitsvorrichtungen (z. B. physische Not-Aus-Ketten, mechanische Überdruckventile) verfügt, die bei einem Fehler oder Ausfall der Software einen sicheren Anlagenzustand (Fail-Safe) gewährleisten. Die Software von JLE Systems ersetzt keine physischen Sicherheitseinrichtungen.
5. Softwareentwicklung und Nutzungsrechte
5.1 Soweit der Auftragnehmer für den Kunden individuelle Software erstellt, verbleiben alle Urheberrechte an den geschaffenen Werken (Software, Quellcode, Dokumentation) beim Auftragnehmer.
5.2 Werknutzungsrecht: Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich unbeschränktes Werknutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck im eigenen Unternehmen (bzw. bei Verbrauchern für den privaten Gebrauch). Eine Weitergabe, Sublicenzierung oder der Weiterverkauf der Software als eigenes Produkt ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
5.3 Drittsoftware: Sofern Open-Source-Komponenten oder Software Dritter eingesetzt werden, unterliegen diese den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile des Quellcodes, Algorithmen oder Entwicklungsmethoden (allgemeines Know-how), die im Rahmen des Projekts entwickelt wurden, auch für andere Projekte wiederzuverwenden, sofern dabei keine Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen Daten des Kunden verletzt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Vorbehalt bei Nutzungsrechten: Nutzungsrechte an Software werden erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Bis zur vollständigen Zahlung ist jede Nutzung der Software durch den Kunden nur widerruflich gestattet.
7. Gewährleistung und Abnahme
7.1 Abnahme (B2B): Der Kunde hat die erbrachte Leistung (z. B. Software) nach Übergabe unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen, auf Mängel zu prüfen. Bei steuerungstechnischen Anlagen erfolgt die Abnahme in zwei Stufen: Zunächst entweder in einer gesicherten Simulationsumgebung (sofern vorhanden) oder stufenweise direkt an der Hardware (z. B. I/O-Check, Kaltinbetriebnahme). Im Anschluss erfolgt in beiden Fällen die Abnahme im Echtbetrieb. Sämtliche Inbetriebnahme- und Abnahmeschritte an der physischen Anlage erfolgen zwingend unter der ständigen persönlichen Aufsicht des kundenseitigen Anlagenverantwortlichen. Die Ergebnisse der Abnahme (inkl. etwaiger Mängel oder der gesonderten Hinweise zur Frist) werden idealerweise in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine schriftliche Mängelrüge (z. B. im Protokoll oder per E-Mail), gilt die Leistung als abgenommen. Die vorbehaltlose, vollständige Bezahlung der Rechnung durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme. Wird eine erneute Prüfung aufgrund von behobenen Mängeln erforderlich, beschränkt sich diese und der damit verbundene erneute Fristlauf ausschließlich auf die behobenen Mängel und deren direkte Auswirkungen. Der Auftragnehmer wird den Kunden bei Fristbeginn auf diese Rechtsfolge (Abnahmefiktion) gesondert hinweisen. Die Abnahmefiktion gilt nicht, wenn innerhalb der Frist wesentliche Mängel schriftlich gerügt werden. Wesentliche Mängel sind solche, die die Funktionsfähigkeit oder die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigen. Bei komplexen Projekten sind Teilabnahmen (Milestones) möglich.
7.2 Mängel sind schriftlich und so detailliert wie möglich zu rügen (z. B. Screenshots, Fehlerprotokolle), um eine Behebung zu ermöglichen.
7.3 Regelung für Unternehmer: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 924 ABGB) wird ausgeschlossen; das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen.
7.4 Regelung für Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (insb. ABGB und VGG).
8. Haftung
8.1 Haftung gegenüber Unternehmern (B2B): Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
-
Ausnahme: Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
-
Umfang: Gegenüber Unternehmern ist weiters die Haftung für entgangenen Gewinn, Mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen sowie für Datenverlust ausgeschlossen (sofern der Datenverlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde und der Kunde keine regelmäßigen Backups erstellt hat).
-
Haftungsdeckel: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts (bei laufenden Leistungen: das Entgelt der letzten 12 Monate) begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
8.2 Haftung gegenüber Verbrauchern (B2C): Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Haftungsbeschränkungen greifen nur, soweit zwingendes Recht dies zulässt.
8.3 Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Internetausfall, Ausfall von Cloud-Providern, Pandemie) verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als 4 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die (i) bereits öffentlich bekannt sind, (ii) rechtmäßig von Dritten bekannt wurden, oder (iii) aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
9.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragserfüllung. Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter: Datenschutzerklärung.
9.3 Auftragsverarbeitung: Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten hat, für die der Kunde Verantwortlicher ist (z. B. Hosting, Datenbank-Wartung), schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher (FAGG)
10.1 Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz (E-Mail, Telefon) geschlossen wurde, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Leistungserbringung (Dienstleistung) vor Ablauf der Rücktrittsfrist, hat er im Falle eines Rücktritts einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen.
10.2 Erlöschen bei digitalen Inhalten: Bei Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (Software-Download, Cloud-Freischaltung) erlischt das Rücktrittsrecht vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und er seine Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bestätigt hat. Die Zustimmung und Kenntnisnahme werden dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) bestätigt.
10.3 Ausübung des Widerrufsrechts: Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich
JLE Systems – Ing. Julian Lamplmair
Reitern 21/2, 4213 Unterweitersdorf, Österreich
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
10.4 Widerrufsfrist / Fristbeginn: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen). Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gelten zusätzlich die Regelungen gemäß 10.2.
10.5 Folgen des Widerrufs (Dienstleistungen): Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
10.6 Entgeltersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn: Haben Sie verlangt, dass ich mit der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
10.7 Kommunikations- / Dokumentationshinweis: Die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung und – sofern einschlägig – die Bestätigung der Kenntnis vom vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts (digitale Inhalte gemäß 10.2) werden dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) bestätigt.
11. Projektdurchführung und Sonstiges
11.1 Vorzeitige Beendigung durch Kunden: Kündigt der Kunde einen Auftrag vorzeitig, ohne dass ein wichtiger Grund auf Seiten des Auftragnehmers vorliegt, sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand bzw. gemäß vereinbartem Pauschalhonorar anteilig sowie angefallene (insb. bereits beauftragte oder nicht stornierbare) Fremdkosten voll zu vergüten.
11.2 Kündigung aus wichtigem Grund: Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich auflösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (i.d.R. 14 Tage; in dringenden Fällen, z. B. bei Zahlungsunfähigkeit, angemessen kürzer) oder bei wesentlicher Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung.
11.3 Wartung & Support: Wartung, Support und Updates nach der Abnahme sind nicht Teil des Entwicklungsauftrags, sofern nicht gesondert vereinbart (Wartungsvertrag).
11.4 Referenzen: Der Auftragnehmer darf den Kunden (Name / Logo) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen. Projektdetails (Screenshots, Kennzahlen) werden nur nach gesonderter Freigabe veröffentlicht.
11.5 Einsatz von Erfüllungsgehilfen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung vertrauenswürdige Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden verbleibt vollumfänglich beim Auftragnehmer. Sofern Subunternehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeiten, werden diese vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet; erforderliche Vereinbarungen (insb. nach Art. 28 DSGVO) werden abgeschlossen.
11.6 Einsatz von Technologien und KI: Der Auftragnehmer ist frei in der Wahl der technischen Mittel und Methoden zur Leistungserbringung. Dies schließt ausdrücklich den Einsatz von modernen Entwicklungswerkzeugen, inklusive KI-basierter Assistenten (z. B. Generative AI, LLMs, Coding-Tools), ein, um die Effizienz und Qualität der Softwareentwicklung zu gewährleisten. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass der Einsatz solcher Tools im Einklang mit den vertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen erfolgt.
11.7 Besonderheiten bei Wartung, Migration und Weiterentwicklung von Fremdsoftware: Bei Leistungen an Software, die nicht vom Auftragnehmer (JLE Systems) erstellt wurde oder deren Quellcode bereits im Eigentum des Kunden steht (Bestandsprogramme, Migrationen), gilt:
- Haftungsausschluss für Alt-Code: Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Dokumentation des bestehenden Codes, der vom Kunden oder Dritten bereitgestellt wurde. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf die vom Auftragnehmer neu erstellten oder aktiv veränderten Programmteile.
- Prüfpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine vollständige Datensicherung (Backup) des Ist-Zustandes der Anlage durchzuführen.
- Fehlersuche als Dienstleistung: Die Analyse von bestehendem Fremdcode zur Fehlersuche oder als Vorbereitung für eine Migration erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand (Dienstleistung), da der Zustand und die Qualität des Fremdcodes vorab nicht garantiert werden können.
- Eigentum an Erweiterungen: Soweit der Auftragnehmer bestehende Software erweitert, verbleiben die Rechte an den neu geschaffenen, eigenständigen Logikmodulen beim Auftragnehmer, sofern diese nicht untrennbar mit dem Bestandscode verschmolzen sind. Dem Kunden wird daran ein Werknutzungsrecht eingeräumt (gemäß Punkt 5.2).
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.
12.2 Gerichtsstand:
- Für Verträge mit Unternehmern ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand.
- Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (in der Regel das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers gemäß § 14 KSchG).
12.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs (insb. EU / EWR): Diese Rechtswahl lässt zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt. Zwingende Bestimmungen, die dem Verbraucher dort gewährt werden, gelten daher weiterhin, soweit sie trotz Rechtswahl anzuwenden sind.
12.4 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13. Anhänge
Anhang 1 – Muster-Widerrufsformular (für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
JLE Systems – Ing. Julian Lamplmair
Reitern 21/2
4213 Unterweitersdorf
Österreich
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf der folgenden digitalen Inhalte:
- Bestellt / abgeschlossen am:
___________________ - Name des Verbrauchers:
___________________ - Anschrift des Verbrauchers:
___________________ - E-Mail (optional):
___________________
Datum: ___________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________